I. Geltungsbereich
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusätzlicher Aufwand durch Autorenkorrekturen ist uns gesondert zu vergüten.
Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Unsere Preise gelten ab Werk. Versandkosten (Verpackungen, Frachten,
Porti, Versichungen usw.) sind uns
zusätzlich zu vergüten.
II. Zahlung
Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
zu leisten.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs-
und
Aufrechnungsrechte nicht zu.
lll. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind Fälligkeitszinsen in Höhe
von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens
wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
lV. Lieferung
Den Versand nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt
vor, haften jedoch nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen
des Transportführers
versichert. Eine gesonderte Versicherung nehmen wir nur auf Grund eines
gesonderten Auftrages durch
den Auftraggeber vor.
Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten. Ersatz
des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes verlangt
werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen unser Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
V. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten
Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-
und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf
den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die
erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden
konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Unsere Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Etwaige
Mängel können nur binnen Wochenfrist
nach Empfang gerügt werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind
wir nach Wahl des Auftraggebers
unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder
Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle
verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mängelfolgeschäden
wird ausgeschlossen, es sei denn,
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei
denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse
ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken
und Auflagendruck.
Trotz sorgfältigster Auswahl der Materialien können Farben
und Beschaffenheit von Endprodukten Unterschiede
zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik
unvermeidbar sind. Auch können
Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der Fa. PreMedia&Print
Andreas Riebesell GmbH
abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haften wir nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall
sind wir von der Haftung befreit, wenn
wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber
abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit
Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen
oder solche Ansprüche nicht
durchsetzbar sind.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1000 kg erhöht sich der
Prozentsatz auf 20% unter 2000 kg auf 15 %.
VI. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände sowie Halb- und
Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere
Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir haften nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellt sind, bis
zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen
haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Sollen die vorstehenden bezeichneten Gegenstände versichert werden,
so hat der Auftraggeber die
Versicherung selbst zu besorgen.
VII. Periodika
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten
können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum
Schluß eines Monats gekündigt werden.
VIIl. Eigentum, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsmittel, insbesondere
Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert
berechnet werden, unser
Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen
Ansprüchen Dritter wegen solcher
Rechtsverletzungen freizustellen.
lX. Impressum
Wir können auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers
in geeigneter Weise auf unser
Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern,
wenn er hieran ein
überwiegendes Interesse hat.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse
ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber
Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist.
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird
die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 06.2011
|