Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma PreMedia & Print Andreas Riebesell GmbH

 

I. Geltungsbereich
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Zusätzlicher Aufwand durch Autorenkorrekturen ist uns gesondert zu vergüten.
           
Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

Unsere Preise gelten ab Werk. Versandkosten (Verpackungen, Frachten, Porti, Versichungen usw.) sind uns
zusätzlich zu vergüten.

II. Zahlung
Die Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und
Aufrechnungsrechte nicht zu.

lll. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung sind Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.

lV. Lieferung
Den Versand nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers
versichert. Eine gesonderte Versicherung nehmen wir nur auf Grund eines gesonderten Auftrages durch
den Auftraggeber vor.

Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz
des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes verlangt werden.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der
Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

V. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-
und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf
den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Unsere Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Etwaige Mängel können nur binnen Wochenfrist
nach Empfang gerügt werden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach Wahl des Auftraggebers
unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle
verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber
jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn,
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei
denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

Trotz sorgfältigster Auswahl der Materialien können Farben und Beschaffenheit von Endprodukten Unterschiede
zum Muster aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Auch können
Lieferqualitäten durch Vorlieferanten ohne Verschulden der Fa. PreMedia&Print Andreas Riebesell GmbH
abweichen. Dafür übernimmt diese keine Haftung.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn
wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit
Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht
durchsetzbar sind.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der
Prozentsatz auf 20% unter 2000 kg auf 15 %.

VI. Verwahren, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und
Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis
zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

Sollen die vorstehenden bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die
Versicherung selbst zu besorgen.

VII. Periodika
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum
Schluß eines Monats gekündigt werden.

VIIl. Eigentum, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere
Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser
Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher
Rechtsverletzungen freizustellen.

lX. Impressum
Wir können auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf unser
Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein
überwiegendes Interesse hat.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist unser Sitz, sofern der Auftraggeber
Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist.

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand 06.2011